Um im Urlaub keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man sich die Reiserücktrittsversicherung zur Pflicht machen. Es kann viele Gründe geben, warum eine geplante Reise sprichwörtlich ins Wasser fällt. Zum Beispiel können immer eine plötzliche Arbeitslosigkeit, ein schlimmer Unfall oder eine Erkrankung auftreten, so dass der Urlaub nicht angetreten werden kann. Natürlich ist in diesen Fällen die Enttäuschung groß. Aber auch die Sorge um die bei einer Stornierung entstehenden Kosten bereitet vielen Menschen Bauchschmerzen, denn diese können sehr hoch ausfallen. Bis zu 100 Prozent der gesamten Reisekosten können die Stornokosten ausmachen. Die Veranstalter bestehen auf die Erstattung der Kosten, so dass die Betroffenen ohne Versicherung tief in die Tasche greifen müssen. Wer dann noch einen Mietwagen, einen Tauchkurs oder andere Unternehmungen eingeplant hatte, gerät schnell in ein finanzielles Desaster.
Am Ende musste für die Reise, die nicht stattgefunden hat, mehr bezahlt werden, als sie eigentlich gekostet hätte. Deshalb kann und sollte auf eine Reiserücktrittsversicherung nicht verzichtet werden. Denn neben den Stornokosten greift eine Reiserücktrittsversicherung auch dann, wenn wie erwähnt Unfälle oder Krankheiten unvorhergesehen auftreten, ein Angehöriger plötzlich verstirbt, eine problematische Schwangerschaft auftritt, der Arbeitsplatz unverschuldet verloren geht oder ein Wohnungsbrand entstanden ist.
Nach Antritt der Reise: Die Reiseabbruchversicherung
Wird die Reise angetreten, endet die Reiserücktrittsversicherung. In manchen Fällen kommt es jedoch vor, dass kurz nach Antritt einer Reise etwas Unvorhergesehenes passiert. Auch wenn man schon auf dem Weg in den Urlaub ist, können Krankheiten oder unglückliche Unfälle passieren. In diesen Fällen lässt sich die normale Reiserücktrittsversicherung mit einer sogenannten Reiseabbruchversicherung kombinieren. Dieser Zusatz schützt vor erhöhten Kosten, die bei einer sofortigen Rückreise auftreten. Außerdem können so nicht beanspruchte Dienstleistungen ausgelöst werden. Die Reiseabbruchversicherung leistet grundsätzlich einen Ersatzbeitrag für zusätzlich entstandene Reisekosten. Zumindest ein Teil der Reisekosten wird auf diese Weise erstattet und die Reise wird durch den Abbruch am Ende nicht teurer als geplant.