Reiserücktrittskostenversicherung abschließen

Reiserücktritt - Versicherungen schützen vor Kosten

Wann ist ein Rücktritt von einer Reise kostenfrei möglich? Wann hilft eine Reiserücktrittsversicherung? Diese Frage stellen sich derzeit Urlauber, die in die Türkei fliegen wollen.

Der Grund ist ganz einfach. Der Militärputsch im Juli hat gezeigt, wie gespannt die innenpolitische Lage in der Türkei ist. Zugleich hat die Situation die Sensibilität für Gefahren in anderen Weltzielen gesteigert. Viele Urlauber möchten sich daher absichern, um im Falle einer sich ändernden Lage im Urlaubsland den Urlaub kostenlos stornieren zu können. Häufig fällt die Wahl auf eine Reiserücktrittskostenversicherung (allgemein auch Reiserücktrittsversicherung). Doch hilft die in solchen Fällen?

In welchen Fällen hilft eine Reiserücktrittsversicherung?

Zu unterscheiden sind zwei sehr unterschiedliche Fälle. Der erste Fall ist der Klassiker. Ein Urlauber kann die geplante Reise nicht antreten. Als Gründe kommen zum Beispiel berufliche Änderungen der Urlaubsplanung, ein Todesfall, Krankheit oder eine Impfunverträglichkeit infrage. In solchen Fällen kann der Urlauber von seiner Reise zurücktreten. Allerdings muss er dann eine Stornogebühr an den Reiseveranstalter bezahlen. Diese Regelung gilt üblicherweise nur für Pauschalreisen, bei denen Flug und Hotel als gemeinsames Paket gebucht werden. Einzelbausteine sind meistens von einem Reiserücktritt ausgeschlossen bzw. die Kosten werden zu großen Teilen einbehalten. Weitere Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung finden Sie hier.

Reiserücktrittsversicherungen vergleichen

In diesen Fällen helfen gute Reiserücktrittsversicherungen. Diese sind für Minibeträge erhältlich und schützen vor den Stornogebühren. Das Leistungsspektrum der einzelnen Anbieter ist dabei immens. Daher hilft ein Vergleich. Eine sehr gute Übersicht über Tests von einzelnen Reiserücktrittsversicherungen ist zum Beispiel hier zu finden. Dort wie auch bei anderen Vergleichstests zeigt sich, dass die Policen der Reiseanbieter häufig nicht ganz so leistungsstark sind wie die von typischen Versicherungsunternehmen. Was Organisationen wie ADAC, Versicherer wie Allianz oder Debeka sowie die Angebote von Reiseunternehmen jeweils bieten, sollten Urlauber rechtzeitig vor Abschluss einer Police gründlich prüfen. Denn die Bandbreite ist groß und nicht alle versicherten Punkte sind für einzelne Reisende jeweils erforderlich. Zum Beispiel ist ein Jobwechsel als Klassiker für eine abgesagte Urlaubsreise fast immer versichert. Eine Stornierung bei verringertem Gehalt durch Kurzarbeit oder einer Scheidung eines gemeinsam den Urlaub gebuchten Ehepaares ist dagegen nicht bei allen Anbietern im Leistungsumfang enthalten.

Wann hilft eine Reiserücktrittsversicherung nicht?

Noch einmal: Diese Versicherungen sind Ihr Geld wert, wenn Stornogebühren durch Absagen oder Umbuchungen aus persönlichen Gründen anfallen. In diesem Fall können Urlauber viel Geld sparen. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt jedoch nicht vor Situationen höherer Gewalt oder bei Angst vor einer potenziellen Gefährdungslage am Urlaubsort. Hier greifen andere Regelungen.

Situation 1: Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in eine Region

Das erste Szenario ist bei aller Problematik im Hinblick auf die Reisestornierung sehr einfach zu handhaben. Die Annahme ist: Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für eine bestimmte Urlaubsregion ausgesprochen. In dem Fall können Reisen mit Hinweis auf diese Reisewarnung in der Regel kostenlos abgesagt bzw. umgebucht werden. Dazu gibt es Urteile von hohen Gerichtsinstanzen. In der Praxis handhaben das faktisch alle Reiseveranstalter so. In dem Fall ist also keine Reiserücktrittsversicherung erforderlich, würde aber auch nicht greifen.

Situation 2: Es gibt keine Reisewarnung, aber potenzielle Gefahren

Das zweite Szenario ist aus Sicht der Urlauber ärgerlicher. Wenn es keine offizielle Reisewarnung gibt, aber potenzielle Unruhen oder Gefahren wie zum Beispiel beim gescheiterten Militärputsch in der Türkei, haben Urlauber keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung der Reise. Das macht sich insbesondere bei Reisen in exotische Reiseländer immer wieder bemerkbar. Denn häufig gibt es für potenziell gefährliche Regionen nur Verhaltensempfehlungen. Wer als Urlauber aus Angst vor Gewalt seinen Urlaub absagen möchte, ist in dem Fall auf Kulanz des Reiseanbieters angewiesen. Manchmal, aber nicht immer, ist es möglich, die Reise kostenlos umzubuchen.

Wann ist eine Reiserücktrittskostenversicherung zu empfehlen?

Auch wenn in brisanten Situationen wie zuletzt beim Putschversuch in der Türkei die Reiserücktrittskostenversicherung nicht greift: Sie lohnt sich häufig. Gerade bei einem lang geplanten Urlaub können persönliche Schicksalsschläge oder Änderungen der Lebensplanung dazu führen, einen Urlaub absagen zu wollen oder gar zu müssen. Je frühzeitiger eine Reise geplant und gebucht wird, desto größer ist die Gefahr, diese absagen zu müssen. Ist der Urlaub dann noch besonders teuer, fallen Stornogebühren sehr stark ins Gewicht. In solchen Fällen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nachdrücklich zu empfehlen. Diese schützt für kleines Geld vor hohen Stornokosten. Vielreisende haben übrigens die Möglichkeit, nicht eine bestimmte Reise zu versichern, sondern einen jährlichen Versicherungsschutz abzuschließen.4b4687e8c8ac47648f268437d5ae527b